Im Rahmen dieser Vortragsreihe wird das Leben des außergewöhnlichen Philosophen, Juristen und Musikers Ostad Elahi behandelt, dem anhand seines eigenen Vorbildes der Bogen von theoretischen ethischen Prinzipien zu im Alltag praktisch anzuwendenden Verhaltensrichtlinien gelang. In den drei Teilen von „Ostad Elahis Juristische Laufbahn“ wird besonders auf seine Karriere als Richter eingegangen und seine daraus resultierenden praktischen Erfahrungen.
Nachdem Ostad Elahi den größten Teil seiner Jugend der spirituellen Forschung und der Kontemplation gemäss der traditionellen Mystik gewidmet hatte, studierte er Rechtswissenschaften und arbeitete dann als Magistratsbeamter, um seine Karriere schliesslich als Präsident des Berufungsgerichts zu beenden.
Für Ostad Elahi bezog sich „Wahrheit“ nicht nur in Bezug auf schuldig oder nicht-schuldig, Angeklagter oder Verteidiger; für ihn war die ganze Welt ein Gerichtshof für die göttliche Gerechtigkeit. Das Universum wird von einer Ordnung der Kausalität bestimmt. Diese Ordnung zeugt von der Gerechtigkeit des Schöpfergeistes. Dabei ist „Recht“ dasjenige Attribut des Schöpfers, das die Quelle aller Rechte ist. Die Anwendung von Gerechtigkeit setzt deshalb voraus, dass alles auf diesem Recht beruht. Ohne Rechte stürzten Ordnung und Gerechtigkeit ein, und die Kausalität endete im Chaos. Alle Geschöpfe haben somit bestimmte Rechte bekommen, bei deren Verletzung entsprechende Gegenreaktionen entstehen. Deshalb ist in seiner Philosophie das Thema „Rechte und Pflichten“ elementar. In seiner juristischen Karriere war die Zufriedenheit Gottes eine der wesentlichen Regeln in Bezug auf Rechte und Pflichten. Einer der Mitteln, mit denen Ostad die Taten von Menschen analysiert hat, war, ob die Tat oder persönliche Intention für Gott war oder nicht. Wie haben ihm diese grundlegenden Regeln in seinem juristischen Leben geholfen? Ostad sagt: „Wenn ein Richter beabsichtigt, die Wahrheit zu praktizieren, wird ihm Gott bei schwierigen Entscheidungen helfen und ihm einen Weg zeigen.“ Er ist der Meinung, dass ein Richter nach jahrelangem Urteilen etwas in sich entwickelt, dass man „Gespür für das richtige Urteil“ nennen könnte. Das heisst, ein Richter kann ungefähr sagen, ob eine Person schuldig oder unschuldig ist.